SIGE-KOORDINATION

Vermeidung von Gefährdung von Leben und Gesundheit.

Mit der Einführung der Baustellenverordnung im Jahr 1998 hat der Bauherr Sorge zu tragen, dass auf der Baustelle eine Gefährdung von Leben und Gesundheit vermieden wird.
Um den Bauherrn zu entlasten, übernehmen wir gerne die in seinem Verantwortungsbereich liegenden Leistungen der Sicherheits- und Gesundheits-Koordination (SiGe-Koordination).
Dabei optimieren wir in der Planungsphase der SiGe-Koordination die Bauabläufe zur Gewährleistung der Sicherheit, prüfen sicherheitsrelevante Maßnahmen in der Ausschreibung und schaffen die technische Voraussetzung für ein späteres sicheres Arbeiten am Gebäude bzw. Objekt.
In der Ausführungsphase überwachen wir die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften und sorgen für eine sichere Abwicklung der Baumaßnahme.

Wie dürfen wir Ihnen weiterhelfen?